Mit der Novelle der EU-Tierzuchtverordnung zum 01.11.2018 liegen nun auch die final beschlossenen und genehmigten Zuchtprogramme „Braunes Haarschaf“ und „Nolana“ mit Datum des Inkrafttretens zum 01.11.2018 vor.
Exemplarisch haben wir die neuen Zuchtprogramme in der Fassung für die Schafzüchtervereinigung NRW mit freundlicher Genehmigung nachfolgend hinterlegt:
Das ehemalige „Nolana-Fleischschaf“ wird nun unter dem Rassenamen „Nolana“ geführt und wurde der Rassegruppe: „Fleischschafe“ zugeordnet.
Das ehemalige „Nolana-Landschaf“ wird nun unter dem Rassenamen „Braunes Haarschaf“ geführt und wurde der Rassegruppe: „Landschafe“ zugeordnet.
Bei beiden Rassen werden die Zuchtziele mit der Zuchtmethode der Reinzucht angestrebt.
Die Besonderheit beim „Braunen Haarschaf“ ist die, dass diese Rasse unter der Begrifflichkeit „Neuzüchtung“ geführt wird, da es diesen Rassenamen bisher nicht gab.
Dadurch findet die s. g. „Robustrassenregelung“ Anwendung, welche eine Erleichterung für die Zuchtbucheinteilung nach sich zieht. So können derzeit zum Beispiel noch Böcke aus der Zusatzabteiung C eingesetzt werden.
Weitere Einzelheiten findet ihr in den entsprechenden Zuchtprogrammen.